Ertragswertverfahren

  • Rechtsgrundlage: Immmobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) mit ihren in §§ 27-34 geregelten Varianten.
  • Anwendung: Das Ertragswertverfahren wird bei Renditeobjekten, z.B. Miet-, Geschäfts- und Bürohäusern angewandt. Es erfolgt eine getrennte Ermittlung des Bodenwertes und des Ertragswertes der baulichen Anlagen (Gebäude).
  • Schemen zur Ermittlung der Verkehrswerte nach dem Ertragswertverfahren

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