Sachwertverfahren

  • Rechtsgrundlage: Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) §§ 35-39
  • Anwendung: Das Sachwertverfahren wird überwiegend bei bebauten Grundstücken ohne direkten Renditebezug angewandt.
    Ermittelt wird der Wert des Grund und Bodens und der Herstellungskosten der baulichen Anlagen.
  • Schema zur Ermittlung der Verkehrswerte nach dem Sachwertverfahren

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