Vergleichswertverfahren

  • Rechtsgrundlage: Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) §§ 24-26
  • Anwendung: In erster Linie wird das Vergleichswertverfahren bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen angewandt
    (in Grenzen bei Reihenhäusern oder Doppelhäusern ohne individuelle Ausstattung).
  • Schema für die Ermittlung der Verkehrswerte mittels dem Vergleichswertverfahren

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