VERGLEICHSWERTVERFAHREN

◊   Rechtsgrundlage:
      Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) §§ 24-26     
 

◊   Anwendung:
      In erster Linie wird das Vergleichswertverfahren bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen
      angewandt (in Grenzen bei Reihenhäusern ohne individuelle Ausstattung).
 

◊   Schema für die Ermittlung der Verkehrswerte mittels dem Vergleichswertverfahren

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