VERGLEICHSWERTVERFAHREN
◊ Rechtsgrundlage:
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) §§ 24-26
◊ Anwendung:
In erster Linie wird das Vergleichswertverfahren bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen
angewandt (in Grenzen bei Reihenhäusern ohne individuelle Ausstattung).
◊ Schema für die Ermittlung der Verkehrswerte mittels dem Vergleichswertverfahren
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