WAS KOSTET WAS?

Zitat:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte und diese Menschen, die sich nur am Preis orientieren werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn wir zuviel bezahlen, verlieren wir etwas Geld, das ist alles. Wenn wir dagegen zu wenig bezahlen, verlieren wir manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es für wenig Geld viel Wert zu erhalten.

Nehmen wir das niedrigste Angebot an, müssen wir für das Risiko, das wir eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn wir das tun, dann haben wir auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.“

-John Ruskin, 1819 – 1900-

Das Honorar

 

Die Neue HOAI 2009 ist am 17. August 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil 1, Nr. 53, Seite 2732) veröffentlicht worden und trat ab 18. August 2009 in Kraft.

Die aktuelle Neufassung regelt nur noch Planungsleistungen und läßt alle gutachterlichen Leistungen (ehemals § 33 und 34 der HOAI) sowie besondere Beratungsleistungen wie Thermische Bauphysik, Leistungen für Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessung entfallen.


Honorare für Grundstückswertermittlungen

Ein Gutachten ist nach Anlage 1 und 2 der HOAI 2009 eine begründete Darstellung von Erfahrungssätzen bzw. Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung des Geschehens oder Zustandes durch einen Sachverständigen und enthält eine allgemeine vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhaltes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel als auch regelmäßig die Bewertung eines Ist-Zustandes.

Solche Leistungen werden nach der aktualisierten HOAI 2009 ausschließlich als Beratungsleistungen qualifiziert. 

Die bisherigen Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken entfallen und sind in der Folge frei vereinbar.

CertExpert erstellt Ihr Gutachten auf der Basis eines Zeit- oder Pauschalhonorares. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Kostenangebot.

Zeithonorar 

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet, werden für jede Stunde folgende Stundensätze berechnet:

1.  für den Auftragnehmer 185,00 Euro. 

2.  für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen   
     85,00 Euro. 

3.  für Technische Zeichner oder sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder
     wirtschaftliche Aufgaben erfüllen 85,00 Euro. 

Nebenkosten 

Die bei der Ausführung des Auftrages entstehenden Auslagen (Nebenkosten) des Auftragnehmers sind nach den vertraglichen Vereinbarungen gesondert zu vergüten. 

Zu den Nebenkosten gehören insbesondere:

1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen

2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie das Anfertigen von Filmen und
    Fotos.

3. Fahrtkosten für Reisen die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers
    hinausgehen, in Höhe von € 0,50/km.

4. Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei längeren reisen, sofern diese vor Begin der Geschäftsreise
    schriftlich vereinbart worden sind.

5. Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende Leistungen, die von ihm im Einvernehmen mit dem
    Auftraggeber Dritten übertragen worden sind.

6. Datenerhebungen bei Behörden, Notariaten, Gutachterausschüssen, Datenbrokern, etc.
 

Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweisabzurechnen, sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden ist.

Umsatzsteuer 

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19%.

Zahlung

Das Honorar wird fällig wenn die Leistung vereinbarungsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist.
Sofern bei Auftragserteilung vereinbart können Vorauszahlungen auf das Gesamthonorar erhoben werden.

FAZIT: 

Das Honorar für ein sorgfältig ausgearbeitetes Wertgutachten erweist sich mithin nur als eine geringe Investition von ca. 0,5 bis 0,8 % des Marktwertes! 

Wenn Sie die Kosten für Makler von 3,57 % oder gar 4,76 % aus dem vereinbarten Kaufpreis, hohe Folgekosten aufgrund unerwarteter Renovierungen, die möglichen Verluste durch überhöhte Kaufpreise betrachten, können Sie mit der Beauftragung eines Marktwertgutachtens Summen einsparen, die sich schnell im 5- oder 6-stelligen Eurobereich bewegen.

 

Wertexpertisen praxisnah - transparent - nachvollziehbar - aktuell - marktorientiert - langfristig